ALLGEMEINE 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 2022 

1. Allgemeines 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen wp marketing und dem Kunden geschlossen werden.

1.2. wp marketing bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege), der Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen sowie weitere Marketing- und Beratungsleistungen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen wp marketing und dem Kunden.

1.3. wp marketing schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 

1.4. wp marketing ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. wp marketing bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für wp marketing ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. 
1.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt wp marketing – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.


2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Sofern der Kunde wp marketing Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass wp marketing von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. wp marketing ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. wp marketing wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 

2.3. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese wp marketing rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann wp marketing nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 

2.4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist wp marketing gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann wp marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.


3. Webseitenerstellung

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2. Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen wp marketing und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. die Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 

3.3. Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten / Shops für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellsten Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4. Der Kunde kann wp marketing mit der Einbindung von Online-Marktplätzen/Schnittstellen zu Online Marktplätzen (z.B. Amazon, ebay) beauftragen. Beauftragt der Kunde wp marketing mit der Einbindung, so schuldet wp marketing lediglich die technische Umsetzung / Einbindung im Shop / auf der Webseite. wp marketing wird nicht Vertragspartner der zwischen dem entsprechenden Marktplatz und dem Kunden – sowie dessen Endkunden - geschlossenen Verträge. wp marketing haftet nicht für technische Fehler der Schnittstellen, die auf Seiten der Marktplätze liegen und eine Nutzung der Schnittstelle unmöglich machen oder beeinträchtigen.

3.5. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen wp marketing und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande. 

3.6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von wp marketing nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.7. Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist wp marketing nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Webdesign und Programmierung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen (z.B. Webhosting, Wartungen, Ergänzungen) müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.8. Ein unverbindliches Angebot von wp marketing enthält eine definierte Aufwands- und Kostenschätzung. Sofern eine Einigung auf Grundlage des Angebotes erfolgt, wird der das Angebot als Auftrag mit einer Zeit- und Fertigstellungsschätzung schriftlich bestätigt.

3.9 .Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird wp marketing den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Oder durch die Online-Schaltung (Veröffentlichung) der Webseite wird die Freigabe und Abnahme durch den Kunden bestätigt.

3.10. Voraussetzung für die Tätigkeit von wp marketing ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) wp marketing vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann wp marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.11. Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.12. Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von wp marketing, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt wp marketing keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.


4. Wartung und Hosting

Nach der Fertigstellung einer Webseite bietet wp marketing dem Kunden Wartungs-, Pflege- und Hostingleistungen in Bezug auf die Webseite an. Diese Leistungen werden vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen als einheitliches Paket angeboten. Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen beginnt mit der Fertigstellung und der Veröffentlichung einer bei wp marketing in Auftrag gegebenen Webseite automatisch ein Wartungs- und Hostingvertrag. Die Detailregelungen zu Wartung und Hosting sind den folgenden Ziffern 5. und 6. zu entnehmen. 


5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

5.1. Wartungsverträge werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen und können von beiden Parten mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Mit Kündigung des Wartungsvertrages wird auch der Vertrag über das Webhosting gekündigt. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.2. Inhalt der Wartungsverträge, die von wp marketing in Verbindung mit der Erstellung der Webseite angeboten werden, ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die Installation von Sicherheits-Updates für die von wp marketing erstellte Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen oder redaktionelle Contentpflege (Inhalte), können ggf. individualvertraglich vereinbart werden. 

5.3. wp marketing kann im Rahmen von Individualvereinbarungen auch die Wartung von Drittwebseiten auf externen Servern anbieten. Voraussetzung für die Wartung ist in diesem Fall, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von wp marketing kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder wp marketing gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen. 

5.4. wp marketing haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von wp marketing liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5. Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. wp marketing schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 


6. Webhosting und Domainregistrierung

6.1. wp marketing bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. wp marketing ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

6.2. wp marketing bietet das Webhosting ausschließlich in Kombination mit der Wartung an, es sei denn, dass individualvertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde.

6.3. Verträge über das Webhosting werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen und können von beiden Parten mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Mit Kündigung des Vertrages über Webhosting wird auch der Wartungsvertrag gekündigt. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt wp marketing im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

6.5. Die Verfügbarkeit der von wp marketing zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von wp marketing nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).

6.6. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

6.7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von wp marketing zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

Sofern der Kunde kein Hostingleistungen von wp marketing in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er wp marketing oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

6.9. Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von wp marketing in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

6.9.1. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. wp marketing wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

6.9.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

6.9.3. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. wp marketing wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.


7. Beratung

wp marketing bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen aus dem Bereich der Beratung an. Dies betrifft insbesondere die Beratung zu Themen aus den Geschäftsbereichen „Marketing- und Marketingkonzeption“, „Corporate-Design“, „Internetauftritt“ sowie „Durchführung und Planung von Messen“. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet wp marketing ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von wp marketing die betreffenden Geschäftsbereiche positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine Optimierung der Conversion-Rate, Verkaufszahlen etc.) wird im Rahmen der Beratungs-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Beratungsleistungen können von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder abbestellt werden. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


8. Content-Marketing

8.1. wp marketing bietet dem Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet. 

8.2. Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird wp marketing die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.3. Sofern wp marketing mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird wp marketing nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet wp marketing ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“. 


9. Texterstellung

9.1. wp marketing erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen). Die Inhalte dieser Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, erhält der Kunde diesen zur Freigabe. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden soll.

9.2. Sofern wp marketing mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (Online oder Print) beauftragt wurde, wird wp marketing die fertigen Texte dem Kunden vorab zur Freigabe vorlegen; nicht freigegebene Inhalte werden nicht veröffentlicht. wp marketing haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung fehlerhafter oder unerwünschter Inhalte entstehen, sofern diese Inhalte vor ihrer Veröffentlichung vom Kunden freigegeben wurden; Ziffer 14 bleibt unberührt. 

9.3. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrektur- bzw. Änderungsdurchlauf zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


10. Logogestaltung- und Konzeption

10.1. wp marketing übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande.

10.2. Es findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstige Schutzrechte oder Eintragungsfähigkeit durch wp marketing statt. 

10.3. Voraussetzung für die Tätigkeit von wp marketing ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) wp marketing vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann wp marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

10.4. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrekturdurchgang zu. Nach der Durchführung dieses Korrekturdurchganges sind werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach dem Korrekturdurchgang weitere Änderungen, kann wp marketing dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen. 

10.5. Die innerhalb der Korrekturdurchgangs präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von wp marketing durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 

10.6. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird wp marketing den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt. 

10.7. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann wp marketing verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

10.8. Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

10.9. wp marketing räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

10.10. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. 


11. Corporate-Design – Konzeption / Entwicklung

11.1 wp marketing übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung des „Corporate-Design“. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande.

11.2 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist wp marketing nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

11.3.  Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrekturdurchlauf zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.4. Voraussetzung für die Tätigkeit von wp marketing ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) wp marketing vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann wp marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

11.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird wp marketing den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. 

11.6. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

11.7. wp marketing räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

12.8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. 


12. Print

12.1. Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen wp marketing und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo- Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. 

12.2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen wp marketing und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande.

12.3. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist wp marketing nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

12.4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird wp marketing den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. 

12.5. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrekturdurchlauf zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

12.6. Voraussetzung für die Tätigkeit von wp marketing ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) wp marketing vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist wp marketing gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann wp marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

12.7. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. 

12.8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet wp marketing Werbeagentur bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen eine Druckdatei für die Druckerei (z.B. PDF an die Druckerei oder dem Auftraggeber bei eigener Bestellung). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (wie u.a. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
12.9. Alle Daten werden während einer Zusammenarbeit grundsätzlich unter den aktuellen Datenschutzrichtlinien und der vereinbarten Auftragsverarbeitung gesichert. Nach einer Zusammenarbeit, spätestens jedoch nach 3 Jahren, werden die Daten unwiderruflich aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Der Auftraggeber kann jederzeit seine von uns erstellten Daten als PDF nach der Beendigung abrufen. Der Arbeitsaufwand und ggf. der Datenträger zur Übermittlung wird dazu nach aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.


Design von Werbemitteln 

Gegenstand von Designverträgen im Bereich von Werbemitteln zwischen wp marketing und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung des Designs von Werbemitteln nach gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Gestaltung von Werbebannern, Messeständen usw.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. 

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen wp marketing und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande.

Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist wp marketing nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird wp marketing den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. 

Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrekturdurchlauf zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Voraussetzung für die Tätigkeit von wp marketing ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) wp marketing vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist wp marketing gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann wp marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. 

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet wp marketing bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).


Video und Fotografie (auf Wunsch unter Einsatz von Drohnentechnologie)

wp marketing erstellt für seine Kunden professionelle Videos (Filmen) und Fotografien. Hierzu bedient sich wp marketing auf Wunsch des Kunden auch der Nutzung von Drohnen. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen wp marketing und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande.

Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. wp marketing schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde erhält von den Foto- und Videoaufnahmen den besten Auszug der Rohmaterialien als jpeg in digitaler Übertragung mit einer Miniatur-Ansichtsdatei. Nachträgliche Bildbearbeitung (Filter und Effekte) werden nach Beauftragung gesondert berechnet. Eine Neuerstellung der Fotografien ist ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.  Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird wp marketing den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann wp marketing verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (wie u.a. RAW-Dateien und offene Dateien aus Bildprogrammen) hat der Kunde nicht. 

wp marketing bietet dem Kunden im Rahmen der Erstellung von Videos (Filmen) auch die Vermittlung von Lizenzmusik und professionellen Sprechern an. wp marketing tritt dabei lediglich als Vermittler auf. Zu keinem Zeitpunkt wird wp marketing Vertragspartner in Bezug auf einen vermittelten Vertrag betreffend Lizenzmusik und/oder professionelle Sprecher. wp Marketing übernimmt keine Haftung für aus den vermittelten Verträgen entstehende Schäden oder Ansprüche. 


Filmdrehbucherstellung 

wp marketing bietet dem Kunden eine professionelle Erstellung von Filmdrehbüchern (Texterstellung) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet. 

Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird wp marketing die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrekturdurchgang zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Sofern wp marketing mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird wp marketing nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet wp marketing ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“. 


SEO-Marketing und SEA-Kampagnen 

wp marketing bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet wp marketing ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von wp marketing das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

wp marketing bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet wp marketing ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. wp marketing hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. wp marketing trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. wp marketing unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.


Social Media Management und Marketing

wp marketing stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

Sofern vereinbart, erstellt wp marketing ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Auch hierbei schuldet wp marketing lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht geschuldet. 

Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. wp marketing wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wp marketing nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. wp marketing ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln. 

wp marketing ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden. 


Planung von Messen

wp marketing bietet dem Kunden die Planung von Messeauftritten an. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen wp marketing und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei wp marketing zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Messeauftrittes sowie mindestens Bezeichnung, Veranstalter, Ort und Datum der Messeveranstaltung. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch wp marketing dar. wp marketing wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen wp marketing und dem Kunden zustande.

wp marketing schuldet ausschließlich die Planung des Messeauftrittes selbst. Der Schwerpunkt liegt hier auf den konkreten Werbe-/Marketingmaßnahmen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Beschaffung des notwendigen Materials sowie ggf. Durchführung von Anmeldungen oder Einholung von Genehmigungen selbst verantwortlich. Die Planung von An- und Abreise sowie Transport und anderen logistischen Aspekten schuldet wp marketing nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

wp marketing ist weder verpflichtet noch berechtigt den Kunden zu den rechtlichen Rahmenbedingen des Messeauftrittes und der in diesem Rahmen geplanten Maßnahmen zu beraten. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass datenschutz-, wettbewerbs- und markenrechtliche Vorschriften bei der Durchführung des Auftrittes eingehalten werden.

Die Planung stellt eine Beratungsdienstleistung dar. Ein bestimmter Erfolg (z.B. Verkaufszahlen) wird hierbei nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Website- und/oder Online-Shop-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Soweit hier nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die Leistungen nach Fertigstellung, spätestens jedoch vier Wochen nach Auftragserteilung durch den Kunden, abgerechnet. Die Rechnungen sind grundsätzlich nach 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern die Leistungen zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, werden angemessene Abschlagszahlungen berechnet. Anschließend werden monatlich weitere Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt, bis die Leistung vollständig erbracht wurde. 

Entgelte für die Verträge über Webhosting und Wartung sind jährlich im Voraus fällig. Die Höhe wird individualvertraglich vereinbart.

Entgelte für laufende Dienstleistungen werden nach einem detaillierten Zeitnachweis (Timereport) nach aktuellem Stundensatz abgerechnet. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Konzept- oder Webseitenerstellung) ist wp marketing berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt. 

Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

wp marketing ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von wp marketing für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.


Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann wp marketing verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn wp marketing den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die wp marketing dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. 


Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei wp marketing. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch wp marketing resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.


Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Support- oder Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 


Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

wp marketing räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde wp marketing ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist wp marketing dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 

Ferner ist wp marketing berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von wp marketing erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


Vertraulichkeit

wp marketing wird alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. wp marketing verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


Haftung / Freistellung

Die Haftung von wp marketing für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet wp marketing jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von wp marketing für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

Der Kunde stellt wp marketing von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen wp marketing aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.


Schlussbestimmungen

Die zwischen wp marketing und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von wp marketing als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern mit Designleistungen, Grafik- und Webdesign, sowie bei Foto- und Filmarbeiten in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat wp marketing keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden. 

wp marketing ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist wp marketing berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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